Gemeinsam mit Highspeed durch die Region
Aktuelles
Im Hinterzartener Los II beginnt der Ausbau des schnellen Internets in den weißen Flecken
In Kirchzarten startet der Glasfaserausbau
Landrätin Störr-Ritter übergibt den Vorsitz des Zweckverbandes an den designierten Landrat Dr. Christian Ante
Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 des Zweckverbands Breitband Breisgau-Hochschwarzwald
Einladung zur Verbandsversammlung des Zweckverbands Breitband Breisgau-Hochschwarzwald am 23. Januar 2024
Bekanntmachung eines Branchendialogs
Der Zweckverband Breitband führt vom 24.04.2024 bis 29.05.2024 einen Branchendialog für Telekommunikationsunternehmen durch. Grundlage bildet die Handreichung des Gigabitbüros.
An folgenden Tagen sind Gespräche geplant:
- Donnerstag, 23. Mai 2024, ab 9 Uhr
- Freitag, 24. Mai 2024, ab 9 Uhr
- Montag, 27. Mai 2024, ab 9 Uhr
- Dienstag, 28. Mai 2024 ab 9 Uhr
Wir laden Telekommunikationsunternehmen zur Terminabstimmung für den Branchendialog ein. Zur Terminvereinbarung bitten wir um telefonische oder schriftliche Anfrage über Telefon 0761 2187-5360 oder E-Mail branchendialog2024@zvbbh.de bis spätestens 8. Mai 2024.
Nach Terminvereinbarung erhalten Sie eine Bestätigung für den jeweiligen Termin. Der Branchendialog ist auf dem EWA-Portal des Bundes sowie dem Gigabit-Portal des Projektträgers veröffentlicht.
Der Plan zum schnellen Internet
Als freiwillige kommunale Leistung hat der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald einen leistungsstarken und zukunftsfähigen Breitbandausbau mit eigener Infrastruktur zur Verbesserung der Versorgung zum Ziel. Für diesen Zweck wurde er von 40 Städten und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie dem Kreis selbst gegründet.
Während städtische Bereiche über die Marktentwicklung in der Regel bereits einen guten Zugang zum schnellen Internet haben, besteht im ländlichen Raum oft eine Unterversorgung. Diese ungleiche Aufteilung ist insbesondere auf die geringe Siedlungsdichte sowie die vielfältigen topografischen Gegebenheiten und den damit verbundenen höheren Ausbaukosten der Firmen zurückzuführen. Aufgabe des Zweckverbands Breitband ist der Aufbau eines Glasfasernetzes. Er beginnt damit in den unterversorgten Bereichen.
In der EU liegt die Zuständigkeit für Breitbandausbau bei Unternehmen des freien Marktes. Unterversorgte Bereiche im Breitbandausbau bestehen dort, wo der Markt versagt. Nur bei Marktversagen kann der Zweckverband Breitband tätig werden. EU, Bund und das Land Baden-Württemberg geben dies vor. Über komplexe und langwierige Förderprogrammen versuchen Bund und Land Anreize für Bereiche mit Marktversagen zu schaffen. Der Weg zum geförderten Breitbandausbau ist hierdurch geregelt, siehe Grafik: